
Die Stiftung Deutsche Bildung (SDB) hat die Zielsetzung, Bildung in deutscher Sprache zu fördern. Eines der Hauptprojekte ist ein Schüleraustausch mit Deutschland.
Seit etwa 17 Jahren fördert die SDB einen Schüleraustausch mit dem Rupert-Neß-Gymnasium in Wangen im Allgäu. Seit 2024 unterstützt die SDB einen zweiten Schüleraustausch mit der Kooperativen Gesamtschule Moringen in Niedersachsen. Die SDB übernimmt für etwa zehn erfolgreiche Bewerber aus den Klassen 8a,b,c und der Klasse 9d des Vorjahres den Großteil der Reisekosten. Die Schüler mit dem größten Potential, an der DSJ das Abitur abzulegen bzw. DSDII zu bestehen, sind die Zielgruppe der zu unterstützenden Schüler. Das bedeutet, dass akademisch starke Schüler, vor allem im Fach Deutsch, weiter motiviert werden sollten, die schulische Bildung in der deutschen Sprache fortzuführen, um dann möglicherweise nach dem Schulabschluss ein Studium in Deutschland zu beginnen.
Die zweite Möglichkeit zur Teilnahme am Austausch ist die vollständig selbstfinanzierte Option für alle weiteren Bewerber. Beide Gruppen (Wangen und Moringen) besuchen Deutschland zeitgleich, mit einem Gegenbesuch der Schüler aus Wangen bzw. Moringen in Südafrika. Die Erfahrung der vergangenen 17 Jahre hat gezeigt, dass ein Schüleraustausch eine große Motivation für das Deutschlernen darstellt und manchmal langjährige und intensive Kontakte und Brücken zwischen Deutschland und Südafrika gebaut werden.
Es ist das Bestreben der SDB, möglichst vielen Schülern die Erfahrung eines Schüleraustauschs in Deutschland zu ermöglichen.
Die Stiftung Deutsche Bildung (SDB) möchte Schülern die Möglichkeit geben, in Deutschland ein Studium aufzunehmen. Dafür übernimmt die SDB eine Bürgschaft, die für das Studentenvisum erforderlich ist.
Die Zielgruppe sind Absolventinnen und Absolventen der Deutschen Internationalen Schule Johannesburg, die im vergangenen Jahr ihren Schulabschluss gemacht haben, jedoch keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Diese Schüler müssen für die hohen Visakosten selbst aufkommen. Voraussetzung ist, dass sie ihre Lebenshaltungskosten während des Studiums in Deutschland eigenständig finanzieren können. Nicht tragen müssen sie hingegen die zusätzlichen Kosten der Bürgschaft, die vom deutschen Staat im Rahmen des Visumsantrags verlangt wird (11.208 €, Stand Juli 2024).